Kindertagespflege Katja Schellhorn
KindertagespflegeKatja Schellhorn 

 

Die Tätigkeit als Kinder-Tagespflegeperson setzt eine entsprechende Qualifizierung voraus. Mit dieser Qualifizierung sind nachweislich vertiefende Kenntnisse nach §43 SGB VIII Anforderung in der Kindertagespflege vorhanden.

 

 

2011 Grundqualifizierung (nach § 23 KJHG)

 

2012-2013 Qualifizierung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts zur Kindertagespflege

 

2017-2018 Qualifizierte Kindertagespflegeperson gemäß dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)

 

seit 2011 Erteilung einer gültigen Pflegerlaubnis für

Tagespflege gemäß § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

 

regelmäßige Überprüfung durch den Main-Kinzig-Kreis und die Servicestelle Kindertagespflege der Gemeinde Rodenbach

 

alle 2 Jahre Auffrischung Erste-Hilfe-Kurs für Kindernotfälle

 

pro Kalenderjahr mindestens 20 Fortbildungsstunden im Bereich der frühkindlichen Bildung, Erziehung, Förderung etc.

 

regelmäßige Modul-Fortbildungen im Rahmen des hessischen Bildung- und Erziehungsplanes (BEP)

 

 

 

 

 


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