Die Tätigkeit als Kinder-Tagespflegeperson setzt eine entsprechende Qualifizierung voraus. Mit dieser Qualifizierung sind nachweislich vertiefende Kenntnisse nach §43 SGB VIII Anforderung in der Kindertagespflege vorhanden.
2011 Grundqualifizierung (nach § 23 KJHG)
2012-2013 Qualifizierung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts zur Kindertagespflege
2017-2018 Qualifizierte Kindertagespflegeperson gemäß dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)
seit 2011 Erteilung einer gültigen Pflegerlaubnis für
Tagespflege gemäß § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
regelmäßige Überprüfung durch den Main-Kinzig-Kreis und die Servicestelle Kindertagespflege der Gemeinde Rodenbach
alle 2 Jahre Auffrischung Erste-Hilfe-Kurs für Kindernotfälle
pro Kalenderjahr mindestens 20 Fortbildungsstunden im Bereich der frühkindlichen Bildung, Erziehung, Förderung etc.
regelmäßige Modul-Fortbildungen im Rahmen des hessischen Bildung- und Erziehungsplanes (BEP)